Ab 2025 wird in Deutschland die verpflichtende E-Rechnung (E-Invoicing) für Unternehmen eingeführt. Diese Maßnahme ist Teil der Bemühungen zur Bekämpfung von Steuerbetrug und zur Modernisierung der Steuerverwaltung. Konkret wird die elektronische Rechnungsstellung für B2B-Transaktionen verpflichtend, sodass alle Unternehmen ihre Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format einreichen müssen. Das bedeutet, dass Rechnungen zwischen Unternehmen in Zukunft nur noch elektronisch akzeptiert werden.
- Verpflichtung zur E-Rechnung: Ab 2025 müssen Unternehmen ihre Rechnungen ausschließlich elektronisch im XML-Format einreichen. Papier- und PDF-Rechnungen gelten dann nicht mehr als rechtlich gültig.
- Standardisiertes Format: Die Rechnungen müssen in einem standardisierten, maschinenlesbaren Format wie ZUGFeRD oder XRechnung erstellt und übermittelt werden. Diese Formate erleichtern die Automatisierung von Rechnungsprozessen.
- Ziel: Steuerkontrolle und Betrugsprävention: Das Hauptziel ist die Reduzierung von Umsatzsteuerbetrug und die Erhöhung der Transparenz bei der Steuererhebung, indem die Steuerbehörden direkten Zugriff auf die Rechnungsdaten haben.
- Anbindung an das Peppol-Netzwerk: Die Übermittlung der elektronischen Rechnungen soll über sichere Netzwerke wie Peppol erfolgen, das bereits in mehreren europäischen Ländern verwendet wird.
- Fristen und Übergangsphase: Eine Übergangsphase wird erwartet, in der Unternehmen sich an die neuen Anforderungen anpassen können. Details zur genauen Umsetzung und Fristen werden in den kommenden Jahren weiter spezifiziert.
Hier die wichtigsten Punkte zur Einführung von E-Invoicing
Für Unternehmen bedeutet dies, ihre Prozesse und Software anzupassen und sicherzustellen, dass sie den neuen Anforderungen gerecht werden. Dies könnte zusätzliche Investitionen in IT-Infrastruktur und Schulungen erforderlich machen.
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